“LAKE ROCK PRODUCTIONS” – A G B`s
LRP | AGB
Präambel
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Filmproduktionsfirma “Lake Rock Productions”, Inhaber Dirk M. Behrendt, im Folgenden “Auftragnehmer” genannt, und dem jeweiligen Vertragspartner, im Folgenden “Auftraggeber” genannt. Diese AGB gelten für alle Leistungen aus den Bereichen Konzeption, Planung, Produktion und Postproduktion von audiovisuellen Medien (z. B. Imagefilme, Dokumentationen, Werbespots, Social-Media-Content, Projektfilme, etc.).
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Alle Verträge werden auf Grundlage dieser AGB geschlossen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§1 LRP | AGB
Geltungsbereich & Vertragsabschluss
- Der Auftragnehmer bietet Leistungen im Bereich Film- und Medienproduktion an. Die AGB gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge, soweit nicht individuelle Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt oder ein individuelles Leistungspaket schriftlich bestätigt wird. Auch die Aufnahme der Leistungserbringung gilt als Vertragsannahme.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages.
§2 LRP | AGB
Leistungsumfang
- Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing, Storyboard, Leistungsverzeichnis und/oder Projektvertrag.
- Ergänzungen oder Änderungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich fixiert und durch beide Parteien bestätigt werden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Die Auswahl erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
§3 LRP | AGB
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Produktion erforderlichen Inhalte, Informationen, Logos, Genehmigungen, Standorte, Ansprechpartner oder ähnliche Komponenten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Verzögerungen durch nicht rechtzeitig bereitgestellte Inhalte oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Zusätzliche Kosten durch Verzögerungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Rechte zur Nutzung etwaiger durch ihn bereitgestellter Inhalte zu besitzen. Für Rechtsverletzungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§4 LRP | AGB
Urheber- & Nutzungsrechte
- Alle vom Auftragnehmer geschaffenen Werke (z. B. Filmaufnahmen, Konzepte, Storyboards, Schnittfassungen, Musik, Grafiken, Texte etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.
- Eine Weitergabe oder Unterlizensierung durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
- Rohmaterial, Projektdateien oder offene Schnittdaten sind nicht automatisch Teil der Leistung. Eine Herausgabe bedarf separater Vereinbarung und Vergütung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Produktionen zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen (Showreel, Website, Social Media), sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
§5 LRP | AGB
Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Honorar. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in folgenden Etappen:
- 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 30 % vor Drehbeginn
- 20% nach Freigabe und Abnahme
- Zusätzliche Leistungen, Korrekturschleifen über den vereinbarten Umfang hinaus oder spontane Auftragsänderungen werden nach Aufwand abgerechnet.
- Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Eine vertrauensvolle Bonität wird dem vorausgesetzt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 286, 288 BGB.
§6 LRP | AGB
Stornierung & Rücktritt
- Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur gegen Zahlung folgender Stornopauschalen:
- bis 45 Tage vor Drehbeginn: 25 %
- bis 30 Tage vor Drehbeginn: 50 %
- unter 15 Tage vor Drehbeginn: 80 %
- unter 3 Tage: 100 % vor Drehbeginn
- Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Konzeptarbeit, Vorbereitungen, Buchungen) werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten (z. B. bei höherer Gewalt, Krankheit, unzumutbaren Bedingungen am Set). In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge anteilig zurückerstattet.
§7 LRP | AGB
Abnahme & Mängelrügen
- Die Abnahme des fertigen Films erfolgt nach Übergabe der finalen Fassung. Der Auftraggeber hat innerhalb von 7 Tagen schriftlich Stellung zu nehmen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 BGB).
- Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
- Farb- und Tonabweichungen innerhalb der branchenüblichen Toleranz gelten nicht als Mangel.
§8 LRP | AGB
Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§§ 280, 823 BGB).
- Keine Haftung besteht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
- Der Auftraggeber haftet für alle Inhalte, Logos, Marken oder Rechte Dritter, die er zur Verfügung stellt.
- Der Auftraggeber haftet für Zeitverzüge, die durch Ihn verschuldet wurden (fehlende Genehmigungen, Einwilligungserklärungen etc.)
- Fällt ein Dreh aufgrund höherer Gewalt aus (Wetter, Krankheit, Stromausfall etc.), wird gemeinsam ein Ersatztermin festgelegt. Etwaige Zusatzkosten trägt der Auftraggeber, sofern der Ausfall nicht vom Auftragnehmer verschuldet wurde.
§9 LRP | AGB
Datenschutz
- Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung erforderlich (z. B. Schauspieler, Technikdienstleister).
- Es gelten die Regelungen der DSGVO und des BDSG. Auf Wunsch wird ein separater AV-Vertrag geschlossen.
- Der Auftraggeber erklärt sich mit Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen des Projekts einverstanden.
§10 LRP | AGB
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.